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Online-Antrag auf Aufnahme in den TVE Burgaltendorf
(Aufnahmeantrag)

Springen Sie mit der TAB-Taste Ihrer Tastatur (ganz links, 4. Taste von unten) von Feld zu Feld!

HINWEIS zum Feld "Entscheiden Sie" (Vollmitgliedschaft/Kurzzeitmitgliedschaft):
Eine Kurzzeitmitgliedschaft ist nur für Mitglieder der Abt. 250 "Kraftgerätetraining" möglich.
Details siehe
 Beitragsregelungen!

Weitere, wichtige Informationen:
Beitragsregelungen (auch Details zum Lastschrifteinzug)
Datenschutz im TVE Burgaltendorf
Vereinssatzung

 

ACHTUNG: Da unser Provider seine Technik umgestellt hat, funktionieren alle online-Formulare auf tve-burgaltendorf.de zur Zeit nicht. Wir müssen alle Online-Formulare mit neuer Technik neu anlegen.
Bitte verwenden Sie die Download-Formulare oder kontaktieren Sie uns ggf. einfach formlos per eMail (sport@tve-burgaltendorf.de)!

 

Der/die Absender/-in des Online-Aufnahmeantrags nimmt zur Kenntnis, dass

- weder der Verein noch die Stadt eine Haftung für Gegenstände in den Umkleideräumen übernimmt.

- der TVE die Mitgliedsdaten elektronisch verarbeitet und sie den Mitarbeitern/-innen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen. (Siehe auch Rückseite!)

- im Rahmen des Sport- u. Freizeitangebots gelegentlich für eine Veröffentlichung geeignete Fotos in der Vereinszeitschrift und im Internet (www.tve-burgaltendorf.de) veröffentlicht werden.

SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
Die Gläubiger-Identifikations-Nummer des TVE Burgaltendorf lautet:DE19TVE00000031443.

Ich/wir ermächtige(n) den TVE Burgaltendorf, Zahlungen vom nachfolgenden Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) wir/ich meine Bank an, die Lastschriften einzulösen. (Hinweis: Ich/wir können binnen 8 Wochen nach Belastungsdatum die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten die mit meiner Bank vereinbarten Bedingungen.) Die Mitglieds-Nr. ist die Mandatsreferenz-Nr..

Beitragseinzüge erfolgen:

am 1. März die Vereins- und Abteilungsbeiträge für das erste Halbjahr des Jahres (für Mitglieder, die nach dem 1. März d.J. aufgenommen wurden, am 30.06. ("Nachzüglerbeitragseinzug")

am 1. September die Vereins- und Abteilungsbeiträge für das zweite Halbjahr des Jahres (für Mitglieder, die nach dem 1. September d.J. aufgenommen wurden, am 27.12. ("Nachzüglerbeitragseinzug")

am 1. April die Kursgebühren  für die Kurse des ersten Halbjahres

am 1. Oktober die Kursgebühren für die Kurse des zweiten Halbjahres

monatlich am 15. der Abteilungsbeitrag "Kraftgerätetraining" und der Kurzzeitmitgliedsbeitrag

oder einige Tage später.

Ist der Einzugstermin kein Geschäftstag, erfolgt der Einzug am nächst folgenden Geschäftstag. Die Mitglieds-Nr. gilt im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren als Mandatsreferenz.

Informationspflicht des Mitglieds
Ist das Mitglied nicht selbst Zahler/-in von Forderungen des Vereins, sondern z.B. ein Elternteil oder der/die Ehepartner/-in ist Kontoinhaber/-in des in der Einzugsermächtigung/im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Kontos, hat das Mitglied die Pflicht, den/die Zahler/-in über anstehende Lastschrifteinzüge zu informieren.

Aufnahmeantrag als Download zum Ausdrucken hier! 

 

 

www.tve-burgaltendorf.de/000_zentrale-homepage-elemente/000-05_online-formulare/onlineformular_ aufnahmentrag. htm/ aktualisiert: 07.02.2014