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"TVE-Jugend"

 

Jugendordnung in der Fassung vom 18.02.2013

 

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Die "TVE-Jugend" ist die Gemeinschaft aller Kinder und Jugendlichen im TVE Burgaltendorf sowie ihrer Mitarbeiter/-innen.

 

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Sie eine eigenständige Organisation innerhalb des Vereins und entspricht somit den rechtlichen Anforderungen für den Empfang öffentlicher Mittel und für die öffentliche Anerkennung als "Freier Träger der Jugendhilfe".

Notwendige Abstimmungen zwischen ihren Angelegenheiten und denen der erwachsenen Mitglieder des Vereins erfolgen durch die/den von der TVE-Jugend gewählte/n Jugend- und Sportleiter/-in sowie dem/der von der Mitgliedversammlung auf Empfehlung der TVE-Jugend gewählten Geschäftsführer (des Gesamtvereins) im TVE-Vorstand.

 

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Der Zweck der Organisation TVE-Jugend liegt darin, elementare Bedürfnisse junger Menschen zu erfüllen sowie persönliche Hilfen zu geben. Dazu setzt sie sich die Ziele, die an den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen von Kindern und Jugendlichen orientiert sind.

Die gesetzten Ziele werden angestrebt, indem durch das Organisieren und Anbieten von Leistungen Aufgaben erfüllt werden.

 

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Die TVE-Jugend geht davon aus, dass junge Menschen im wesentlichen die nachfolgenden, anerkennenswerten Bedürfnisse mit der Teilnahme an Aktivitäten und Angeboten der TVE-Jugend verbinden: Sie treiben Sport, um

Sie möchten

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Aus den anerkennenswerten Bedürfnissen junger Menschen leitet die TVE-Jugend ihre Ziele ab:

 

- Verbesserung der Lebensqualität

 

- Förderung im psychologischen Bereich:

- Förderung im biologischen Bereich:

- Förderung im sozialpädagischen Bereich:

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Wege zum Ziel sind Aufgaben. Die TVE-Jugend nimmt die Hauptaufgabe, "Für und mit jungen Menschen arbeiten", wahr. Diese Hauptaufgabe lässt sich in Teilaufgaben zerlegen:

 

- Möglichkeiten zum Sporttreiben bieten:

- Möglichkeiten außersportlicher Freizeitgestaltung bieten:

- Hilfen geben, informieren, beraten:

- Mit- und Selbstbestimmungsaufgaben wahrnehmen:

- Mittelbare Aufgaben wahrnehmen:

 

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Zur Wahrnehmung der im Aufgabengliederungsplan aufgeführten Aufgaben richtet die TVE-Jugend 8 Organe - davon 2 gemeinsam mit dem Gesamtverein - ein:

 

1. das Jugendtreffen

2. der Jugendrat

3. der/die Jugendleiter/-in

4. der/die Sportleiter/-in

5. der/die Geschäftsführer/-in (des Gesamtvereins, auf Empfehlung der TVE-Jugend durch die Mitgliederversammlung gewählt)

6. den Mitarbeiterkreis Sport (gemeinsam mit dem Gesamtverein)

7. den Mitarbeiterkreis Organisation (gemeinsam mit dem Gesamtverein)

8. das Team Freizeit

 

Dieser Aufbau lässt sich durch ein Organigramm darstellen.

 

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Das JUGENDTREFFEN ist das (formelle) Treffen der stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend und hat folgende Kompetenzen:

 

ZUSÄTZLICHE JUGENDTREFFEN werden durchgeführt, wenn mindestens drei Organe der TVE-Jugend oder 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend es schriftlich beantragen.

 

Der/die Jugendleiter/-in lädt die stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend spätestens zehn Tage vor dem festgelegten Termin schriftlich ein. Den Termin für das JUGENDTREFFEN legt der Jugendrat fest. In der Einladung werden die Besprechungspunkte genannt.

 

Stimmberechtigt beim JUGENDTREFFEN sind alle anwesenden Mitglieder der TVE-Jugend, soweit sie im Vorjahr mindestens 12, aber noch nicht 18 Jahre alt geworden sind, und - falls sie anwesend sind - Jugendleiter/-in, Sporteiter/-in, Geschäftsführer/-in sowie die Jugendsprecher/-innen.

 

Das JUGENDTREFFEN ist unabhängig davon, wie viele Mitglieder der TVE-Jugend anwesend sind, beschlussfähig. Es wählt mit relativer, beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.

Das JUGENDTREFFEN wird gemeinsam oder nach Absprache von Jugend-, Sport- und/oder Geschäftsführer/-in geleitet.

 

Die Niederschrift vom JUGENDTREFFEN wird den stimmberechtigten Mitgliedern innerhalb eines Vierteljahres nach dem JUGENDTREFFEN ausgehändigt. Sie gilt als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats nach Aushändigung keine Einwände erhoben werden.

 

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Der JUGENDRAT soll durch seine Zusammensetzung die verschiedenen Interessengruppen in der TVE-Jugend widerspiegeln. Er besteht daher aus:

Während es Aufgabe der Jugendsprecher/innen ist, sich durch ständigen Kontakt mit den Mitglieder der TVE-Jugend über deren Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik zu informieren und sie in den JUGENDRAT einzubringen, ist es Aufgabe des JUGENDRATES,

sind weitere Aufgaben und Kompetenzen des JUGENDRATES.

 

Der JUGENDRAT kann Beschlüsse fassen, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.

Die Jugendsprecher/-innen werden von den Gruppen, deren Interessen sie vertreten, innerhalb von vier Wochen vor dem JUGENDTREFFEN für zwei Jahre mit Wirkung bis zum nächsten Wahltermin gewählt.

Erfolgt die Wahl eines/einer Jugendsprecher/-in zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zum Wahltermin vor dem nächsten JUGENDTREFFEN.

Scheiden sie aus der Sportgruppe/Abteilung, die sie vertreten, aus, ist ihr Mandat zum Zeitpunkt des Ausscheidens beendet.

Die Jugendsprecher/-innen müssen bei ihrer Wahl mindestens 12, dürfen aber noch nicht älter als 17 Jahre sein.

 

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Der MITARBEITERKREIS SPORT, Organ des Gesamtvereins, ist für den gesamten sportpraktischen Bereich des Vereins zuständig und entscheidungsbefugt.

Hauptaufgabe des MITARBEITERKREIS SPORT, der aus den Sportleitern/-innen und den Leitern/-innen der TVE-Abteilungen besteht, ist die Koordination der Interessen und Aktivitäten der Abteilungen sowie die Auswahl, der Einsatz und die Aus- und Fortbildung von Helfern/-innen und Übungsleitern/-innen.

 

Die Abteilungsleiter/-innen erfüllen die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben ihrer Abteilungen. Es werden innerhalb von 14 Tagen nach der Mitgliederversammlung

Die Ernennungen erfolgen mit Wirkung bis zum nächsten Mitgliederversammlung. Erfolgt die Ernennung zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zur nächsten Mitgliederversammlung..

 

Alle Mitarbeiter/-innen einer Abteilung bilden unter Führung des/der Abteilungsleiter/-in den "Mitarbeiterkreis" dieser Abteilung.

 

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Das TEAM FREIZEIT hat die Aufgabe, ein attraktives Angebot zur außersportlichen Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu organisieren und durchzuführen.

 

Es besteht aus:

Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in ins TEAM FREIZEIT, die Beendigung der Zugehörigkeit zum Team sowie der Einsatz innerhalb des Teams erfolgen - je nach abgesprochener Zuständigkeit - durch Jugendleiter/-in oder Geschäftsführer/-in.

 

Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des TEAM FREIZEIT werden durch Jugendleiter/-in bzw. Geschäftsführer/-in eingerichtet und von ihm/ihr selbst oder durch von ihm/ihr eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw. Projektleiter/-innen geführt.

 

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Der MITARBEITERKREIS ORGANISATION, Organ des Gesamtvereins, ist für die mittelbaren Aufgabengebiete (Finanzwirtschaft, Führung & Organisation, Mitgliederverwaltung und -betreuung, Außenbeziehungen/externe Öffentlichkeitsarbeit) ständig und entscheidungsbefugt.

 

Es besteht aus:

Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in in den MITARBEITERKREIS ORGANISATION, die Beendigung der Zugehörigkeit zum MITARBEITERKREIS ORGANISATION sowie der Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises erfolgen durch den/die Geschäftsführer/-in und den/die Organisationsleiter/-in gemeinsam. Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des MITARBEITERKREISES werden durch Organisationsleiter/-in und Geschäftsführer/-in eingerichtet und von ihnen selbst oder durch von ihnen eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw. Projektleiter/-innen geführt.

 

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Die Organe JUGENDRAT -MITARBEITERKREIS SPORT - MITARBEITERKREIS ORGANISATION - TEAM FREIZEIT stehen gleichrangig nebeneinander. Eine hervorgehobene Stellung hat lediglich das JUGENDTREFFEN.

 

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Es führt/führen:

durch Koordination. Sie haben Richtlinienkompetenz in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich.

 

 

gez. Marc Schäfer (Jugendleiter) gez. Gerhard Spengler (Geschäftsführer) gez. Ursula Kernebeck (Sportleiterin)