STARTSEITE · NEWS/BERICHTE · SPORTGRUPPEN · SPORTKURSE · SPORTEVENTS · FREIZEITEVENTS · UNSER VEREIN · ANMELDUNGEN/ANTRÄGE · MEDIEN SERVICE · KONTAKT |
Jugendordnung in der Fassung vom 18.02.2013 |
1
Die "TVE-Jugend" ist die Gemeinschaft aller Kinder und Jugendlichen im TVE Burgaltendorf sowie ihrer Mitarbeiter/-innen.
2
Sie eine eigenständige Organisation innerhalb des Vereins und entspricht somit den rechtlichen Anforderungen für den Empfang öffentlicher Mittel und für die öffentliche Anerkennung als "Freier Träger der Jugendhilfe".
Notwendige Abstimmungen zwischen ihren Angelegenheiten und denen der erwachsenen Mitglieder des Vereins erfolgen durch die/den von der TVE-Jugend gewählte/n Jugend- und Sportleiter/-in sowie dem/der von der Mitgliedversammlung auf Empfehlung der TVE-Jugend gewählten Geschäftsführer (des Gesamtvereins) im TVE-Vorstand.
3
Der Zweck der Organisation TVE-Jugend liegt darin, elementare Bedürfnisse junger Menschen zu erfüllen sowie persönliche Hilfen zu geben. Dazu setzt sie sich die Ziele, die an den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen von Kindern und Jugendlichen orientiert sind.
Die gesetzten Ziele werden angestrebt, indem durch das Organisieren und Anbieten von Leistungen Aufgaben erfüllt werden.
4
Die TVE-Jugend geht davon aus, dass junge Menschen im wesentlichen die nachfolgenden, anerkennenswerten Bedürfnisse mit der Teilnahme an Aktivitäten und Angeboten der TVE-Jugend verbinden: Sie treiben Sport, um
Kraftüberschüsse und Aggressionen abzubauen
sich gesund und fit zu fühlen
sich auszutoben
sich selbst zu überwinden, sich mit anderen zu messen und durch Leistung und Engagement Anerkennung zu finden
das Zusammenwirken in einer Mannschaft zu erleben und zu genießen
Sie möchten
Solidarität erleben
Geselligkeit erleben und pflegen
Gruppenerfahrungen sammeln und soziale Rollen erlernen
Toleranz-, Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft erlernen und erleben
eigene Angelegenheit selbst bestimmen dürfen
Mitverantwortung tragen und Verantwortlichkeit erlernen können
etwas freiwillig außerhalb des Elternhauses, der Schule und des Berufs tun können
gleichaltrige Gesprächspartner suchen und finden, die ähnliche Probleme zu bewältigen haben und über ähnliche Interessen verfügen
Neues erleben und erfahren
Begabungen, Neigungen und Interessen entdecken und nutzen
sich kreativ betätigen
Erfahrungen ohne Repressionen sammeln
Freude empfinden und Erfolgserlebnisse haben
individuelle Freiheit erleben
Konflikte austragen und bewältigen
sich anderen in Freundschaft und Zuneigung widmen
Zerstreuung finden.
5
Aus den anerkennenswerten Bedürfnissen junger Menschen leitet die TVE-Jugend ihre Ziele ab:
- Verbesserung der Lebensqualität
- Förderung im psychologischen Bereich:
Förderung der Kreativität
Stärkung der Selbstsicherheit
Förderung der Leistungsbereitschaft
Stärkung der Bereitschaft zum Engagement
Überwindung von Enttäuschungen
Abbau von Egoismen
Aufbau sozialen Verhaltens
Entwicklung von Eigeninitiative
Erlebnis von Freude und Erfolg mit anderen
- Förderung im biologischen Bereich:
Förderung physischer Leistungsfähigkeit
Verbesserung motorischer Fähigkeiten
Gesundheitsvorsorge
- Förderung im sozialpädagischen Bereich:
Respektierung von Leistung
Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit
Entwicklung von Solidaritätsfähigkeit
Entwicklung von Kooperations- u. Integrationsfähigkeit
Entwicklung der Fähigkeit zur Selbstverwirklichung
Entwicklung der Fähigkeit zur Konfliktlösung
Förderung von Toleranz und Fairness
6
Wege zum Ziel sind Aufgaben. Die TVE-Jugend nimmt die Hauptaufgabe, "Für und mit jungen Menschen arbeiten", wahr. Diese Hauptaufgabe lässt sich in Teilaufgaben zerlegen:
- Möglichkeiten zum Sporttreiben bieten:
Turnen
Leistungsturnen
Rhönradturnen
Volleyball
Leichtathletik
Badminton
Fitnesstraining
Folkloretanz
befristete Sportangebote
- Möglichkeiten außersportlicher Freizeitgestaltung bieten:
gesellige Veranstaltungen
Ausflüge
Ferienfahrten
Kursangebote
Neigungsgruppen
- Hilfen geben, informieren, beraten:
Info-Veranstaltungen
Problemberatung
Bildungsveranstaltungen
Lehrgänge
Mitarbeit
- Mit- und Selbstbestimmungsaufgaben wahrnehmen:
Jugendtreffen
Jugendrat
- Mittelbare Aufgaben wahrnehmen:
Führung und Organisation
allgem. Verwaltung
Finanzwirtschaft
Öffentlichkeitsarbeit
7
Zur Wahrnehmung der im Aufgabengliederungsplan aufgeführten Aufgaben richtet die TVE-Jugend 8 Organe - davon 2 gemeinsam mit dem Gesamtverein - ein:
1. das Jugendtreffen
2. der Jugendrat
3. der/die Jugendleiter/-in
4. der/die Sportleiter/-in
5. der/die Geschäftsführer/-in (des Gesamtvereins, auf Empfehlung der TVE-Jugend durch die Mitgliederversammlung gewählt)
6. den Mitarbeiterkreis Sport (gemeinsam mit dem Gesamtverein)
7. den Mitarbeiterkreis Organisation (gemeinsam mit dem Gesamtverein)
8. das Team Freizeit
Dieser Aufbau lässt sich durch ein Organigramm darstellen.
8
Das JUGENDTREFFEN ist das (formelle) Treffen der stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend und hat folgende Kompetenzen:
Ändern und Neufassen der Jugendordnung
Entscheiden in Angelegenheiten grundsätzlicher und/oder außerordentlicher Bedeutung, in denen sich die Organe der TVE-Jugend nicht einigen können
Wahl von Jugend- und Sportleiter/-in in geheimer Wahl für vier Jahre mit Wirkung bis zum nächsten Wahltermin
Empfehlung an die Mitgliederversammlung zur Wahl des/der Geschäftsführers/-in (Erfolgt eine Wahl ausnahmsweise durch ein ZUSÄTZLICHES JUGENDTREFFEN, erzielt sie ihre Wirkung bis zum nächsten JUGENDTREFFEN.)
Abstimmen über Anträge auf Abwahl von Jugend-, Sportleiter/-in (Ein Antrag auf Abwahl muss von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend schriftlich gestellt werden).
Der/die Jugendleiter/-in lädt die stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend spätestens zehn Tage vor dem festgelegten Termin schriftlich ein. Den Termin für das JUGENDTREFFEN legt der Jugendrat fest. In der Einladung werden die Besprechungspunkte genannt.
Stimmberechtigt beim JUGENDTREFFEN sind alle anwesenden Mitglieder der TVE-Jugend, soweit sie im Vorjahr mindestens 12, aber noch nicht 18 Jahre alt geworden sind, und - falls sie anwesend sind - Jugendleiter/-in,
Sporteiter/-in, Geschäftsführer/-in sowie die Jugendsprecher/-innen.
Das JUGENDTREFFEN ist unabhängig davon, wie viele Mitglieder der TVE-Jugend anwesend sind, beschlussfähig. Es wählt mit relativer, beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.
Das JUGENDTREFFEN wird gemeinsam oder nach Absprache von Jugend-, Sport- und/oder Geschäftsführer/-in geleitet.
Die Niederschrift vom JUGENDTREFFEN wird den stimmberechtigten Mitgliedern innerhalb eines Vierteljahres nach dem JUGENDTREFFEN ausgehändigt. Sie gilt als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats nach Aushändigung keine Einwände erhoben werden.
9
Der JUGENDRAT soll durch seine Zusammensetzung die verschiedenen Interessengruppen in der TVE-Jugend widerspiegeln. Er besteht daher aus:
dem/der Jugendleiter/-in
einem/einer Jugendsprecher/-in je angefangene 10 Mitglieder der TVE-Jugend (soweit mindestens 12 J. alt) der Sportgruppen, in denen Mitglieder der TVE-Jugend (soweit mindestens 12 J. alt) Sport treiben.
Während es Aufgabe der Jugendsprecher/innen ist, sich durch ständigen Kontakt mit den Mitglieder der TVE-Jugend über deren Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik zu informieren und sie in den JUGENDRAT einzubringen, ist es Aufgabe des JUGENDRATES,
die Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik der Mitglieder der TVE-Jugend zu diskutieren, Verbesserungs- und Lösungsmöglichkeiten dazu aufzuzeigen und ihre Umsetzung einzuleiten,
"Bestimmungen" sowie die "Erläuterungen" in der Konzeption der TVE-Jugend zu beschließen oder zu ändern,
die Etatrechnung sowie den Bericht der von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Buchprüfer/innen, die die Finanzbuchhaltung auf ihre ordnungsgemäße und rechnerische Richtigkeit hin prüfen, zur Kenntnis zu nehmen,
in Angelegenheiten grundsätzlicher und/oder außerordentlicher Bedeutung zu entscheiden,
in Angelegenheiten zu entscheiden, in denen sich die zuständigen Teams nicht einigen können,
Wahl von Jugend- und Sportleiter/-in, soweit erforderlich, mit Wirkung bis zum nächsten (ZUSÄTZLICHEN) JUGENDTREFFEN,
sind weitere Aufgaben und Kompetenzen des JUGENDRATES.
Der JUGENDRAT kann Beschlüsse fassen, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.
Die Jugendsprecher/-innen werden von den Gruppen, deren Interessen sie vertreten, innerhalb von vier Wochen vor dem JUGENDTREFFEN für zwei Jahre mit Wirkung bis zum nächsten Wahltermin gewählt.
Erfolgt die Wahl eines/einer Jugendsprecher/-in zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zum Wahltermin vor dem nächsten JUGENDTREFFEN.
Scheiden sie aus der Sportgruppe/Abteilung, die sie vertreten, aus, ist ihr Mandat zum Zeitpunkt des Ausscheidens beendet.
Die Jugendsprecher/-innen müssen bei ihrer Wahl mindestens 12, dürfen aber noch nicht älter als 17 Jahre sein.
10
Der MITARBEITERKREIS SPORT, Organ des Gesamtvereins, ist für den gesamten sportpraktischen Bereich des Vereins zuständig und entscheidungsbefugt.
Hauptaufgabe des MITARBEITERKREIS SPORT, der aus den Sportleitern/-innen und den Leitern/-innen der TVE-Abteilungen
besteht, ist die Koordination der Interessen und Aktivitäten der Abteilungen
sowie die Auswahl, der Einsatz und die Aus- und Fortbildung von Helfern/-innen
und Übungsleitern/-innen.
Die Abteilungsleiter/-innen erfüllen die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
ihrer Abteilungen. Es werden innerhalb von 14 Tagen nach der
Mitgliederversammlung
die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich Kinder
und/oder Jugendliche tätig sind, von dem/der vom Jugendtreffen gewählten
Sportleiter/-in ernannt
die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich
volljährige Mitglieder tätig sind, von dem/der von der Mitgliederversammlung
gewählten Sportleiter/-in ernannt
die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen sowohl minderjährige als
auch volljährige Mitglieder tätig sind, von beiden Sportleiter/-innen gemeinsam
ernannt.
Die Ernennungen erfolgen mit Wirkung bis zum nächsten Mitgliederversammlung.
Erfolgt die Ernennung zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung
bis zur nächsten Mitgliederversammlung..
Alle Mitarbeiter/-innen einer Abteilung bilden unter Führung des/der
Abteilungsleiter/-in den "Mitarbeiterkreis" dieser Abteilung.
11
Das TEAM FREIZEIT hat die Aufgabe, ein attraktives Angebot zur außersportlichen
Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu organisieren
und durchzuführen.
Es besteht aus:
dem/der Jugendleiter/-in
dem/der Geschäftsführer/-in (des Gesamtvereins)
den Mitarbeiter/-innen der Arbeitsgruppen innerhalb des Teams
den Mitarbeiter/-innen der Projektgruppen innerhalb des Teams
den für einzelne Aufgaben allein eingesetzten Mitarbeiter/-innen
den für einen Einsatz innerhalb des Teams zur Verfügung stehenden
Mitarbeiter/-innen (Pool).
Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in ins TEAM FREIZEIT, die Beendigung der
Zugehörigkeit zum Team sowie der Einsatz innerhalb des Teams erfolgen - je nach
abgesprochener Zuständigkeit - durch Jugendleiter/-in oder Geschäftsführer/-in.
Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des TEAM FREIZEIT werden durch
Jugendleiter/-in bzw. Geschäftsführer/-in eingerichtet und von ihm/ihr selbst
oder durch von ihm/ihr eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw. Projektleiter/-innen
geführt.
12
Der MITARBEITERKREIS ORGANISATION, Organ des Gesamtvereins, ist für die
mittelbaren Aufgabengebiete (Finanzwirtschaft, Führung & Organisation,
Mitgliederverwaltung und -betreuung, Außenbeziehungen/externe
Öffentlichkeitsarbeit) ständig und entscheidungsbefugt.
Es besteht aus:
dem/der Geschäftsführer/-in (des Gesamtvereins)
dem/der Organisationsleiter/-in (des Gesamtvereins)
den Mitarbeiter/-innen der Arbeitsgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
den Mitarbeiter/-innen der Projektgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
den für einzelne Aufgaben allein eingesetzten Mitarbeiter/-innen
den für einen Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises zur Verfügung stehenden
Mitarbeiter/-innen (Pool).
Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in in den MITARBEITERKREIS ORGANISATION,
die Beendigung der Zugehörigkeit zum MITARBEITERKREIS ORGANISATION sowie der
Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises erfolgen durch den/die
Geschäftsführer/-in und den/die Organisationsleiter/-in gemeinsam. Die Arbeits-
und Projektgruppen innerhalb des MITARBEITERKREISES werden durch
Organisationsleiter/-in und Geschäftsführer/-in eingerichtet und von ihnen
selbst oder durch von ihnen eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw.
Projektleiter/-innen geführt.
13
Die Organe JUGENDRAT -MITARBEITERKREIS SPORT - MITARBEITERKREIS ORGANISATION -
TEAM FREIZEIT stehen gleichrangig nebeneinander. Eine hervorgehobene Stellung
hat lediglich das JUGENDTREFFEN.
14
Es führt/führen:
der/die JUGENDLEITER/-IN den Jugendrat,
der/die SPORTLEITER/-INNEN den Mitarbeiterkreis Sport,
der/die GESCHÄFTSFÜHRER/-IN und der/die ORGANISATIONSLEITER/-IN den
Mitarbeiterkreis Organisation JUGEND- und ORGANISATIONSLEITER/-IN das Team Freizeit
durch Koordination. Sie haben Richtlinienkompetenz in ihrem Zuständigkeits- und
Verantwortungsbereich.
gez. Marc Schäfer (Jugendleiter) gez. Gerhard Spengler (Geschäftsführer) gez.
Ursula Kernebeck (Sportleiterin)